❓ Dokument 20/3314
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Angemessenheit der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Untersuchungshaft und Ausweisung von ausländischen Straftätern thematisiert. Der Fall eines Asylbewerbers, der mehrfach straffällig geworden ist, dient als Ausgangspunkt für die Fragen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausländische Straftäter in Hessen sowie die zuständigen Landesbehörden, die für die Ausweisung und Untersuchungshaft verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Angemessenheit der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Untersuchungshaft und Ausweisung aufgeworfen, sowie mögliche Änderungen der Bestimmungen gefordert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Untersuchungshaft und Ausweisung für ausreichend und plant derzeit keine Änderungen. Es wurden keine spezifischen Statistiken zu Ausweisungen vor 2019 bereitgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Sicherheit und Handhabung von ausländischen Straftätern auf und könnte politische Diskussionen über die Effektivität der bestehenden Gesetze und deren Anwendung anstoßen.