❓ Sanktionen nach dem neuen Bußgeldkatalog der StVO
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Unzulänglichkeiten des neuen Bußgeldkatalogs der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Auswirkungen auf verhängte Sanktionen in Hessen. Es wird auf mögliche Verfassungswidrigkeiten hingewiesen und die Reaktion des Bundesverkehrsministeriums sowie der Länder dargestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Verkehrsteilnehmer in Hessen, die durch den neuen Bußgeldkatalog sanktioniert wurden, sowie die zuständigen Bußgeldstellen und Kommunen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der verhängten Sanktionen, der Rechtskraft dieser Bescheide und ob die Landesregierung plant, diese Bußgeldbescheide auszusetzen oder zurückzunehmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass mehr als 132.000 Verfahren auf Grundlage des neuen Bußgeldkatalogs identifiziert wurden, von denen etwa 35.600 rechtskräftig sind. Es wird erläutert, dass die Verfahren, die noch nicht rechtskräftig waren, eingestellt wurden und dass auf die Vollstreckung von bereits rechtskräftigen Fahrverboten verzichtet wird.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Nichtigkeit des neuen Bußgeldkatalogs zu einer Vielzahl von rechtswidrigen Sanktionen geführt hat. Die Landesregierung hat durch Erlass angeordnet, dass Verfahren, die auf den fehlerhaften Vorschriften basieren, eingestellt werden. Es wird auf die Zusammenarbeit der Verkehrs- und Innenministerien der Bundesländer hingewiesen.