❓ Umsetzung von "geschlechtergerechten" Sprachregelungen in Gesetzen des Landes Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Umsetzung geschlechtergerechter Sprachregelungen in den Gesetzen des Landes Hessen. Der Fragesteller weist darauf hin, dass die Vorgaben des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) nicht durchgängig in bestehenden und neuen Gesetzen umgesetzt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Hessen sowie Institutionen, die mit der Gesetzgebung und Verwaltung zu tun haben.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Umsetzung der geschlechtergerechten Sprachregelungen in bestehenden und neuen Gesetzen, den zeitlichen Rahmen der Umsetzung und den aktuellen Stand der Überarbeitung der Gesetze.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Vorschriftensprache seit 1992 umgesetzt wird. Es wird erklärt, dass eine vollständige Überarbeitung von Gesetzen im Hinblick auf geschlechtergerechte Sprache nur im Rahmen konstitutiver Neufassungen erfolgt. Die Regierung erkennt an, dass nicht alle Gesetze den Vorgaben des HGIG entsprechen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Umsetzung der geschlechtergerechten Sprachregelungen in bestehenden Gesetzen unzureichend ist. Die Landesregierung gibt an, dass die Richtlinien zur Gleichbehandlung seit 1992 bestehen, jedoch die vollständige Überarbeitung von Gesetzen im Rahmen konstitutiver Neufassungen erfolgt. Es wird auf die Hessische Gemeindeordnung verwiesen, die nur männliche Personenbezeichnungen enthält.