❓ Pandemiebedingte Befreiung von Lehrkräften vom Präsenzunterricht
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Regelungen zur Befreiung von Lehrkräften vom Präsenzunterricht aufgrund der erhöhten Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs während der Corona-Pandemie. Es wird nach den Kriterien gefragt, die Ärzte zur Bescheinigung dieser Gefahrenlage heranziehen sollen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lehrkräfte an Schulen in Hessen, insbesondere solche mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe sowie deren Bezugspersonen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen, darunter die Anzahl der Lehrkräfte, die vom Präsenzunterricht befreit sind, die Kriterien für ärztliche Bescheinigungen und die Kompensation der Ausfälle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Zum Stichtag 2. November 2020 waren 2.284 Lehrkräfte mit ärztlicher Bescheinigung vom Präsenzunterricht befreit. Die Kriterien für die Bescheinigung obliegen den Ärzten, die sich an Empfehlungen des Robert Koch-Instituts orientieren. Die Landesregierung plant Maßnahmen zur Kompensation der Ausfälle durch Abordnungen und befristete Verträge.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass unklare Kriterien zur Gefährdung durch Ärzte zu Unsicherheiten führen. Die Landesregierung hat auf die Empfehlungen von Fachleuten verwiesen und betont, dass die Regelungen zur Sicherstellung des Präsenzunterrichts unter Berücksichtigung der Pandemie getroffen wurden.