❓ Infektionsschutz für Häftlinge in der Corona-Pandemie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert, wie der Infektionsschutz für Häftlinge in hessischen Justizvollzugsanstalten während der Corona-Pandemie gewährleistet wird. Es werden verschiedene Aspekte wie Risikopatienten, Auseinandersetzungen unter Häftlingen und die Ausweitung psychosozialer Angebote behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Häftlinge in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie deren Angehörige und die Justizvollzugsbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Risikopatienten unter den Häftlingen, möglichen Auseinandersetzungen, der Ausweitung psychosozialer Angebote, der Ausweitung von Telefonzeiten, den technischen Voraussetzungen für Videotelefonie und den Auswirkungen von Freigängen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass etwa 25 % der Häftlinge als Risikopatienten gelten. Es gab keinen Anstieg von Auseinandersetzungen. Psychosoziale Angebote wurden angepasst und teilweise ausgeweitet. Telefonzeiten wurden in einigen Anstalten erhöht, und 13 von 16 Justizvollzugsanstalten bieten Videotelefonie an.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Corona-Pandemie die Situation der Häftlinge verschärft hat. Die Landesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um den Infektionsschutz zu gewährleisten, und die Anpassungen in den Justizvollzugsanstalten wurden dokumentiert.