❓ Nebentätigkeiten von hessischen Richtern
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Nebentätigkeiten von Richtern in Hessen, insbesondere die Genehmigungspflicht und die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen. Es wird erörtert, welche Arten von Nebentätigkeiten genehmigt werden und welche Bedenken hinsichtlich Interessenkollisionen bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Richter, die Nebentätigkeiten ausüben, sowie die Justizbehörden, die für die Genehmigung dieser Tätigkeiten zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten, den Arten dieser Tätigkeiten, dem zeitlichen Umfang, dem Widerruf von Genehmigungen und den zugelassenen Ausnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz gibt an, dass die gewünschten Zahlen zu genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten aus einer Tabelle entnommen werden können. Es wurden keine Genehmigungen widerrufen, und im Jahr 2018 wurden 14 Ausnahmen zugelassen, die im öffentlichen Interesse lagen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass Nebentätigkeiten von Richtern Interessenkollisionen bergen könnten. Die Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, beantwortete die Anfrage am 18. September 2020. Die Anlage mit den Zahlen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.