❓ Dokument 20/3331
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Stellenausschreibung der Akademie für Tonkunst in Darmstadt, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) verstößt. Die Fragestellerinnen kritisieren die Ausschreibung, die nur männliche Bewerber anspricht und keine Ermutigung für Menschen mit Behinderung enthält.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauen, Menschen mit Behinderung sowie die Akademie für Tonkunst in Darmstadt und die Stadt Darmstadt als Träger der Institution.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Behinderung sowie zur Zuständigkeit der Landesregierung in Bezug auf die Einhaltung von Antidiskriminierungsgesetzen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über die Anzahl der Bewerbungen und verweist auf die Stadt Darmstadt als zuständige Stelle. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausschreibung als nicht zeitgemäß eingestuft wird, jedoch keine direkten Einflussmöglichkeiten der Landesregierung bestehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Problematik der Diskriminierung in Stellenausschreibungen auf und thematisiert die Verantwortung der Landesregierung sowie die Notwendigkeit, Antidiskriminierungsgesetze in der Praxis durchzusetzen. Die Diskussion könnte Auswirkungen auf die Gleichstellungspolitik in Hessen haben.