❓ Dokument 20/3337
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Nutzung von Gästedaten aus Restaurants und Hotels durch hessische Sicherheitsbehörden im Kontext der Corona-Pandemie. Es wird die strenge Zweckbindung dieser Daten zur Nachverfolgung von Infektionen angesprochen und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Bedenken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gäste von Gastronomiebetrieben, Sicherheitsbehörden, die hessische Polizei sowie der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Zugriffe auf Gästelisten durch Sicherheitsbehörden, den Gründen für diese Zugriffe und der rechtlichen Grundlage gestellt. Zudem wird nach Stellungnahmen und Beschwerden bezüglich der Nutzung der Daten gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung gibt an, dass in der angefragten Zeit 13 Zugriffe auf Gästelisten zur Strafverfolgung stattfanden, aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien. Es wurden keine landesrechtlichen Konkretisierungen für die Nutzung der Gästelisten erlassen, und es sind keine Beschwerden über nicht zweckgebundene Nutzung bekannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zum Datenschutz und zur Verhältnismäßigkeit der Nutzung von Gästedaten auf. Es gibt Bedenken, dass die Verwendung dieser Daten zu einer falschen Angabe von Informationen durch Gäste führen könnte, was die Nachverfolgbarkeit von Infektionen gefährden würde.