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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

Dokument 20/3341

16. Juli 2026Dokument 20/3341 · WP 20Hessen
Wiebke Knell, Oliver Stirböck
Digitale LandwirtschaftITK-AusstattungMobile EndgeräteBeratungLandwirtschaft
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die digitale Ausstattung der Beraterinnen und Berater im Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) sowie die Nutzung mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets. Die Fragesteller möchten wissen, welche ITK-Ausstattung vorhanden ist und ob die Landesregierung plant, die Nutzung digitaler Tools zu ermöglichen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Beraterinnen und Berater des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen sowie die Landwirte, die von deren Beratung profitieren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur ITK-Ausstattung, zur Nutzung mobiler Endgeräte und zur Zertifizierung digitaler Tools im Bereich der Landwirtschaft gestellt. Zudem wird nach den Informationsangeboten des LLH für Landwirte gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Ministerin bestätigen, dass die Berater des LLH bereits mobile Endgeräte nutzen und dass eine Vielzahl von digitalen Tools im Einsatz ist. Es wird jedoch klargestellt, dass die Aussage, dass die Nutzung mobiler Endgeräte nicht gestattet sei, nicht zutrifft. Die Ministerin hebt die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz hervor und erklärt, dass eine Zertifizierung von Tools ein aufwändiger Prozess ist.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten zeigen die Bemühungen der Landesregierung, die Digitalisierung in der Landwirtschaft voranzutreiben. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der IT-Sicherheit und der Eignung mancher Tools für eine Zertifizierung. Die Diskussion über digitale Lösungen ist für die Zukunft der Landwirtschaft in Hessen von großer Bedeutung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3341, Wahlperiode 20, eingereicht 5. August 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.