❓ Waldstrategie 2050: Entwicklung von Freizeitdruck und Ruhezonen in hessischen Wäldern
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Wiebke Knell thematisiert den Zustand der hessischen Wälder, insbesondere die Auswirkungen von Freizeitdruck und die Notwendigkeit von Ruhezonen. Die Fragestellerin fragt nach der Entwicklung von Betretungsverboten und den Maßnahmen der Landesregierung zur Regulierung von Freizeitaktivitäten im Wald.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Waldbesucher, die Forstwirtschaft, die Jagd und die Naturschutzbehörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage beinhaltet mehrere Fragen zur Entwicklung von Betretungsverboten, den Maßnahmen zur Regulierung des Freizeitdrucks, der Bewertung des Jagddrucks sowie der Bedeutung von Äsungsflächen und Ruhezonen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es 1970 kein allgemeines Betretungsverbot gab und dass das Betreten des Waldes heute grundsätzlich erlaubt ist. Es gibt jedoch Einschränkungen für bestimmte Naturschutzflächen und Wildruhezonen. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Reduzierung des Jagddrucks ergriffen, und die Nutzung der Wälder als Erholungsraum hat während der Corona-Pandemie zugenommen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin weist auf den schlechten Zustand der Wälder hin, der durch Dürre und Borkenkäferbefall verursacht wurde. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Regulierung des Wildbestands und zur Schaffung von Ruhezonen ergriffen. Es wird angegeben, dass etwa 40.000 Hektar Waldfläche in Hessen einem ständigen Wegegebot unterliegen.