❓ Maßnahmen durch Gesundheitsämter bei Corona-Verdacht
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Maßnahmen, die Gesundheitsämter in Hessen bei Corona-Verdacht anordnen, insbesondere in Bezug auf Kinder in Quarantäne. Es wird auf die Herausforderungen eingegangen, die sich für betroffene Familien ergeben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eltern von Kindern im Alter von drei bis elf Jahren, die in häuslicher Quarantäne sind, sowie die Gesundheitsämter in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Bewertung der Quarantänemaßnahmen, zur Kenntnis der Landesregierung über ähnliche Anordnungen und zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Hinblick auf das Kindeswohl.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung äußert Verständnis für die Herausforderungen der Gesundheitsämter, betont jedoch, dass eine Quarantäne in Form einer räumlichen Absonderung von Kleinkindern nicht angezeigt ist. Ähnliche Anordnungen anderer hessischer Gesundheitsämter sind der Regierung nicht bekannt. Fälle von Entnahmen von Kindern aus Familien wegen Missachtung der Quarantäneauflagen sind der Regierung ebenfalls nicht bekannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass das Kindeswohl bei den Entscheidungen der Gesundheitsämter berücksichtigt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesundheitsämter für die Problematik sensibilisiert wurden.