❓ Dokument 20/3354
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Klaus Gagel (AfD) thematisiert die Interpretation des § 10 Abs. 5 des Landeswahlgesetzes bezüglich der Sitzzuteilung bei der Landtagswahl 2018. Es wird ein Berechnungsverfahren diskutiert, das die Proportionalität der Sitze in Frage stellt und die Vorgehensweise der Landesregierung und des Landeswahlausschusses hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die politischen Parteien im Hessischen Landtag sowie die Wähler, die an der Landtagswahl 2018 teilgenommen haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, seit wann die Landesregierung und der Landeswahlausschuss von dem neuen Berechnungsverfahren Kenntnis hatten und ob dieses Verfahren bei der Sitzzuteilung 2018 eine Rolle gespielt hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport, Peter Beuth, betont, dass die Landesregierung die Auslegung des Landeswahlgesetzes als korrekt ansieht und dass das angeführte Verfahren nicht als neu betrachtet wird. Es wird klargestellt, dass die Fragen zur Kenntnisnahme und zur Relevanz des Verfahrens nicht entscheidend sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort werfen Fragen zur Transparenz und zur Fairness der Sitzzuteilung im Hessischen Landtag auf. Die Diskussion über die Auslegung des Wahlgesetzes könnte Auswirkungen auf zukünftige Wahlen und die Wahrnehmung der Wähler haben.