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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Fortgesetzte Kritik an Telematikinfrastruktur für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

10. August 2020Dokument 20/3358 · WP 20Hessen
Christiane Böhm
TelematikinfrastrukturGesundheitswesenÄrzteDatenschutzKassenärztliche Vereinigungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) beschäftigt sich mit der fortgesetzten Kritik an der Telematikinfrastruktur für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es wird auf die Probleme und Bedenken eingegangen, die von verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen geäußert wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Hessen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden müssen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage enthält mehrere Fragen zur Wahrnehmung der Landesregierung bezüglich eines offenen Briefes von Kassenärztlichen Vereinigungen und zur Beurteilung der dort geäußerten Kritik an der Telematikinfrastruktur.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass der offene Brief bekannt ist und äußert sich zu den darin enthaltenen Vorwürfen. Es wird auf technische Probleme und die Verantwortung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hingewiesen. Die Zahl der nicht angeschlossenen Praxen und Psychotherapeuten wird ebenfalls genannt.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin hebt hervor, dass die Kritik an der Telematikinfrastruktur nicht abebbt. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, indem sie die Verantwortung für die Finanzierung und die IT-Sicherheit klarstellt. Die Zahlen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur zeigen eine Abnahme der nicht angeschlossenen Praxen seit 2019.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3358, Wahlperiode 20, eingereicht 10. August 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.