❓ Umsetzung des Schwimmbadinvestitionsprogramms SWIM
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Jan Schalauske thematisiert die Umsetzung des Schwimmbadinvestitionsprogramms SWIM, das der Erhalt und die Modernisierung von Schwimmbädern in Hessen unterstützen soll. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die eingegangenen Förderanträge und deren Bearbeitung zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise, Städte, Gemeinden sowie Zweckverbände und gemeinnützige Sportvereine in Hessen, die Anträge auf Fördermittel stellen können.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zu den eingegangenen Förderanträgen, deren Volumen und den bewilligten sowie abgelehnten Anträgen gestellt. Zudem wird nach dem finanziellen Gesamtbedarf für die Sanierung und Modernisierung der hessischen Schwimmbäder bis 2024 gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat bisher keine Anträge beschieden, da die Anträge erst eingegangen sind. Für 2019 wurden rund 105 Maßnahmen angemeldet, von denen 77 in die Förderungsplanung aufgenommen wurden. Der finanzielle Gesamtbedarf für die Sanierung und Modernisierung der Schwimmbäder wird als ausreichend eingeschätzt, da das Fördervolumen von 50 Mio. € als auskömmlich betrachtet wird.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern eine Übersicht über die eingegangenen Förderanträge und deren Status. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit bereits 100 Hallenbäder mit 45 Mio. € gefördert und sieht die Notwendigkeit, die Schwimmbadinfrastruktur zu erhalten. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage liegt vor.