❓ Dokument 20/3360
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Risiken von Cyberangriffen auf die Wasserversorgung in Hessen. Die Fragesteller, Stefan Müller und Oli ver Stirböck von den Freien Demokraten, erkundigen sich nach der Einschätzung der Landesregierung zu diesen Risiken und den bestehenden Cybersicherheitsstandards.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen in Hessen, insbesondere kommunale und kleinere Unternehmen, die nicht als Kritische Infrastruktur (KRITIS) eingestuft sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einschätzung der Cyberrisiken, zur Anzahl der Wasserversorger in Hessen, zu den Cybersicherheitsstandards für KRITIS und nicht KRITIS eingestufte Wasserversorger sowie zur Unterstützung durch die Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht ein hohes Risiko für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen. In Hessen gibt es 365 öffentliche Wasserversorger, von denen 362 nicht als KRITIS eingestuft sind. Für KRITIS gelten spezifische IT-Sicherheitsmaßnahmen, während auch nicht KRITIS-Betreiber ein Mindestschutzniveau erreichen müssen. Es wurden keine IT-Sicherheitsvorfälle gemeldet, die die Versorgungsleistung bedrohten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Notwendigkeit von Cybersicherheitsmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung auf und hebt die Verantwortung der Kommunen hervor. Die Landesregierung bietet Unterstützung an, um die Sicherheit der Wasserversorger zu gewährleisten.