❓ Dokument 20/3366
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Regelung zu Corona-Testungen für Reiserückkehrer in Hessen thematisiert. Es wird erörtert, wie die Testungen durchgeführt werden sollen, welche Institutionen involviert sind und welche rechtlichen Grundlagen bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Reiserückkehrer aus dem Ausland, Arztpraxen, Gesundheitsämter und das DRK als Betreiber der Testzentren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Ausschreibung der Testzentren, zur Rechtsgrundlage, zur Finanzierung und zur Qualifikation des Personals gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung besagen, dass aufgrund der Dringlichkeit auf eine Ausschreibung verzichtet wurde und das DRK als Betreiber ausgewählt wurde. Die Finanzierung erfolgt durch das Land Hessen und die Kosten für labordiagnostische Leistungen werden durch den Gesundheitsfonds übernommen.
⚡ Einordnung
Die Testregelung wird als notwendig erachtet, um Neuinfektionen durch Einreisende aus Risikogebieten zu minimieren. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der kurzfristigen Umsetzung und der Verantwortung der Arztpraxen.