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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/3378

16. Juli 2026Dokument 20/3378 · WP 20Hessen
Tobias Eckert, Günter Rudolph
ZugangsvoraussetzungenÖffentlicher DienstMasterabschlüsseMeisterabschlüsseHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, welche Bildungsabschlüsse, insbesondere Master- und Meisterabschlüsse, für verschiedene Beschäftigungen im hessischen Landesdienst erforderlich sind. Die Antworten des Ministers des Innern und für Sport geben Aufschluss über die rechtlichen Rahmenbedingungen und spezifischen Anforderungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Hessen, insbesondere Beamte und Tarifbeschäftigte, die für bestimmte Positionen Master- oder Meisterabschlüsse benötigen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Informationen zu den spezifischen Anforderungen an Bildungsabschlüsse für den Zugang zu verschiedenen Laufbahnen im öffentlichen Dienst erfragt. Insbesondere wird nach den notwendigen Abschlüssen für Beamte und Tarifbeschäftigte gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Ministers erläutern, dass für den höheren Dienst im Beamtenbereich ein Masterabschluss erforderlich ist, während im Tarifbereich für bestimmte Entgeltgruppen ebenfalls eine wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert wird. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass auch 'sonstige Beschäftigte' ohne Masterabschluss in entsprechenden Entgeltgruppen eingruppiert werden können.

⚡ Einordnung

Die Anfrage beleuchtet die Bildungsanforderungen im öffentlichen Dienst und könnte Auswirkungen auf die Rekrutierung und Qualifikation von Fachkräften im Land Hessen haben. Es gibt möglicherweise unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit bestimmter Abschlüsse, was zu politischen Diskussionen führen könnte.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3378, Wahlperiode 20, eingereicht 12. August 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.