❓ Vorbereitung hessischer Feuerwehren auf brennende Elektrofahrzeuge, Teil II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen, die durch brennende Elektrofahrzeuge für die Feuerwehren in Hessen entstehen. Insbesondere wird auf die Gefahren und Haftungsfragen eingegangen, die sich aus möglichen Bränden ergeben können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Feuerwehren, Fahrzeughalter von Elektrofahrzeugen sowie die allgemeine Öffentlichkeit, die in der Nähe von Ladeinfrastruktur lebt.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob Serienbrände durch Elektrofahrzeuge denkbar sind, wer in solchen Fällen haftet, und ob die Landesregierung Änderungen an der Garagenverordnung plant.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Spontanbrände bei intakten Elektrofahrzeugen nahezu auszuschließen sind. Haftungsfragen sind fallbezogen und die Kfz-Haftpflichtversicherung könnte in bestimmten Fällen greifen. Eine Änderung der Garagenverordnung ist nicht geplant, da keine Gefahren bekannt sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und gibt an, dass die bestehenden Regelungen ausreichend sind. Es wurden keine neuen Zahlen oder Fristen genannt.