❓ Übernahme des "Kölner Modells" für Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit der Möglichkeit, das Kölner Modell zur Bekämpfung des Drogenhandels in Hessen zu übernehmen. Das Modell sieht vor, dass Dealer bei wiederholten Verstößen schnell inhaftiert und vor Gericht gebracht werden, um den Druck auf die Täter zu erhöhen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem die Drogenhändler in Hessen, insbesondere im Frankfurter Bahnhofsviertel, sowie die Justiz- und Polizeibehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Umsetzung des Kölner Modells in Hessen, darunter die Erkenntnisse aus einem Besuch in Köln, die rechtlichen Hürden und die notwendigen organisatorischen Maßnahmen für eine schnelle Strafverfolgung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen und erläutert, dass das Kölner Modell bereits in Frankfurt am Main diskutiert wird. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen, die die Umsetzung erschweren könnten, und es wird erklärt, dass die Justizbehörden in Frankfurt über die nötigen organisatorischen Voraussetzungen verfügen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass obergerichtliche Entscheidungen der Einführung des Kölner Modells in Hessen entgegenstehen. Die Landesregierung hebt hervor, dass die richterliche Unabhängigkeit und die Beweiswürdigung wesentliche Faktoren sind, die nicht einfach gesetzlich geändert werden können.