❓ Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und die damit verbundenen Ermittlungsverfahren. Es wird hinterfragt, ob die Landesregierung Qualitätskontrollen und Kostenüberprüfungen für externe Gutachten durchführt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mediziner, Krankenhausträger sowie die Staatsanwaltschaften in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Überprüfung von Ermittlungsverfahren, den Kosten für externe Gutachten und der Zusammenarbeit mit Kassenärztlichen Vereinigungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung führt an, dass eine Qualitätskontrolle der Verfahren anlassbezogen erfolgt, jedoch keine systematische Überprüfung der Kosten für Gutachten stattfindet. Die neue Stabsstelle Innenrevision wird sich mit dieser Frage auseinandersetzen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Ermittlungen teilweise ohne hinreichende Hinweise auf strafbares Verhalten eingeleitet werden. Die Landesregierung hat keine Pläne, die Staatsanwaltschaften anzuweisen, Kassenärztliche Vereinigungen mit der Begutachtung zu beauftragen.