❓ Herabsetzung des Wahlalters
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Möglichkeit, das Wahlalter in Hessen auf 16 Jahre herabzusetzen. Es wird auf die Erfahrungen anderer Bundesländer verwiesen, die bereits das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen gesenkt haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Jugendliche ab 16 Jahren, die an Wahlen teilnehmen möchten, sowie die politischen Institutionen in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, ob die Landesregierung Überlegungen anstellt, das aktive Wahlrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre herabzusetzen und ob entsprechende Gesetzentwürfe geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine Überlegungen gibt, das Wahlalter herabzusetzen. Die Gründe für die bisherige Regelung, die Harmonisierung des Wahlalters mit dem Volljährigkeitsalter, bleiben bestehen. Es wird auf bestehende Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD vermuten, dass die Herabsetzung des Wahlalters sinnvoll wäre. Die Landesregierung sieht jedoch keinen Anlass für eine Änderung und verweist auf die gesetzliche Regelung, die ein Mindestalter von 18 Jahren vorsieht.