❓ Gebührenlast für hessische Motorradfahrer: Aufgabe der Bündelungsbehörden
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Oliver Stirböck thematisiert die Gebührenlast, die hessische Motorradfahrer aufgrund neuer Vorschriften tragen müssen. Insbesondere wird die Rolle der Bündelungsbehörden bei der Erteilung von Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen beleuchtet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Motorradfahrer, die eine Einzelgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis benötigen, sowie die Bündelungsbehörden in Marburg-Biedenkopf und Fulda.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Anträge, den damit verbundenen Einnahmen, den Aufgaben der Bündelungsbehörden und den Gründen für mögliche Ablehnungen von Anträgen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet auf die Fragen mit konkreten Zahlen zu Anträgen und Gebühren. Es wird erläutert, dass die Bündelungsbehörden die Schlüssigkeit der Gutachten prüfen und dass etwa 25 % der Gutachten nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die rechtlichen Änderungen die Gebührenlast für Motorradfahrer erhöhen. Die Landesregierung gibt an, dass die Gebühren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis bundesweit einheitlich sind und keine zusätzlichen Gebühren durch die Bündelungsbehörden anfallen.