❓ Dokument 20/3473
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die geplante Neuregelung des Abstammungsrechts in Deutschland thematisiert, die eine grundlegende Änderung der bisherigen gesetzlichen Regelungen vorsieht. Insbesondere wird der Begriff der 'Mitmutter' eingeführt, um gleichgeschlechtliche Elternschaft rechtlich zu ermöglichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern, insbesondere Frauen, die als Mitmütter anerkannt werden möchten. Auch intersexuelle und transsexuelle Personen könnten in die Regelungen einbezogen werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Position der Landesregierung bezüglich des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuregelung des Abstammungsrechts. Es wird gefragt, ob eine Stellungnahme angefordert wurde und wie die Landesregierung zu den Änderungen steht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat bisher keine abgestimmte Position zur Neuregelung des Abstammungsrechts, da ein Referentenentwurf noch nicht vorgelegt wurde. Eine konkrete Antwort auf die Fragen der Anfrage steht noch aus.
⚡ Einordnung
Die Neuregelung des Abstammungsrechts könnte weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Elternschaften haben. Die Diskussion über die Reform ist politisch umstritten, da sie bestehende Vorstellungen von Familie und Abstammung herausfordert.