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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Veranstalters des Ökumenischen Kirchentags 2021

25. August 2020Dokument 20/3475 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
GemeinnützigkeitÖkumenischer KirchentagAfDSteuerrechtFinanzbehörde
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Gemeinnützigkeit des Vereins zur Förderung des Deutschen Evangelischen Kirchentages e.V., insbesondere im Kontext des Ausschlusses von AfD-Mitgliedern von der Veranstaltung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Verein zur Förderung des Deutschen Evangelischen Kirchentages e.V. sowie die Mitglieder der AfD, die von der Teilnahme am Kirchentag ausgeschlossen wurden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Gemeinnützigkeit des Vereins und zur Prüfung durch die Finanzbehörden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Informationen über den Gemeinnützigkeitsstatus aufgrund des Steuergeheimnisses nicht erteilt werden können. Es wird auf die Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses verwiesen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass der Ausschluss von AfD-Mitgliedern den Gemeinnützigkeitsstatus des Vereins gefährden könnte. Es wird auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs verwiesen, das die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit betrifft.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3475, Wahlperiode 20, eingereicht 25. August 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.