❓ Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Veranstalters des Ökumenischen Kirchentags 2021
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Gemeinnützigkeit des Vereins zur Förderung des Deutschen Evangelischen Kirchentages e.V., insbesondere im Kontext des Ausschlusses von AfD-Mitgliedern von der Veranstaltung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Verein zur Förderung des Deutschen Evangelischen Kirchentages e.V. sowie die Mitglieder der AfD, die von der Teilnahme am Kirchentag ausgeschlossen wurden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Gemeinnützigkeit des Vereins und zur Prüfung durch die Finanzbehörden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Informationen über den Gemeinnützigkeitsstatus aufgrund des Steuergeheimnisses nicht erteilt werden können. Es wird auf die Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der Ausschluss von AfD-Mitgliedern den Gemeinnützigkeitsstatus des Vereins gefährden könnte. Es wird auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs verwiesen, das die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit betrifft.