❓ Dokument 20/3483
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Situation islamistischer Gefährder in Hessen thematisiert. Es wird erörtert, wie viele Gefährder in den letzten Jahren in Hessen lebten, welche Maßnahmen zur Überwachung und Abschiebung ergriffen wurden und welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Bürgerinnen und Bürger, Sicherheitsbehörden sowie die islamistischen Gefährder selbst, die unter Überwachung stehen oder abgeschoben werden sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl der islamistischen Gefährder, deren Überwachung und die Kosten dieser Maßnahmen zu erhalten. Zudem wird nach der Notwendigkeit von gesetzlichen Änderungen zur schnelleren Abschiebung gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung gibt an, dass aktuell rund 40 Personen als islamistische Gefährder eingestuft sind. Die Anfrage stellt fest, dass etwa die Hälfte dieser Personen im Ausland lebt und dass in den letzten Jahren elf Gefährder erfolgreich abgeschoben wurden. Es wird betont, dass die bestehenden Gesetze in Hessen genutzt werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Sicherheitspolitik und den rechtlichen Möglichkeiten zur Überwachung und Abschiebung islamistischer Gefährder auf. Es gibt eine Debatte über die Effektivität der bestehenden Gesetze und die Notwendigkeit von Änderungen, um die Sicherheit der Bürger zu erhöhen.