❓ Anwendung des pauschalen Kostenausgleichs bei der Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Anwendung des pauschalen Kostenausgleichs für Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge einführen. Es wird erörtert, ob die bereitgestellten Mittel ausreichen, um die Kosten für die Umstellung zu decken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, die Straßenbeiträge erheben, sowie die Bürgerinnen und Bürger, die von diesen Beiträgen betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Entwicklung der Anzahl der Kommunen, die Straßenbeiträge erheben, den Fällen, in denen Kostenausgleich gewährt wurde, und der Obergrenze der bereitgestellten Mittel.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass seit 2018 keine detaillierte Statistik über die Erhebung von Straßenbeiträgen geführt wird. Es wird berichtet, dass 46 Gemeinden wiederkehrende Beiträge erheben und dass im Jahr 2019 einmalig 5 Millionen Euro für den Kostenausgleich zur Verfügung standen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken, dass die pauschale Kostenerstattung nicht ausreicht, um die erhöhten Verwaltungsaufwendungen zu decken. Die Landesregierung hat bisher keine Rückforderungen bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Modell wiederkehrender Straßenbeiträge festgestellt.