❓ Zusätzlicher Raumbedarf hessischer Gerichte zur Einhaltung von Corona-Regeln
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den zusätzlichen Raumbedarf hessischer Gerichte, der aufgrund der Abstandsregeln während der Corona-Pandemie entstanden ist. Es wird nach den Auswirkungen auf die Gerichtsverhandlungen und den damit verbundenen Kosten gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Gerichte, insbesondere die ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichte und das Hessische Finanzgericht.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Verfahren, die in externen Räumen durchgeführt werden mussten, den zusätzlichen Kosten und dem zukünftigen Raumbedarf sowie den geplanten Maßnahmen zur Deckung dieses Bedarfs.
🔎 Was wurde geantwortet?
Bis zum 08.09.2020 mussten 257 Verfahren in externen Räumen durchgeführt werden, was Kosten von rund 177.000,00 € verursachte. Für zukünftige Anmietungen stehen Mittel in Höhe von 805.200,00 € für 2020 und 1.080.000,00 € für 2021 zur Verfügung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und konkrete Zahlen zu den Verfahren und Kosten genannt. Es wird auf den Bedarf an externen Räumen für verschiedene Gerichte hingewiesen.