❓ Rückatmung und CO2-Konzentrationen in Atemluft unter Masken, Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Rückatmung von CO2 und die damit verbundenen Konzentrationen in der Atemluft von Schülern, die Masken tragen müssen. Es wird auf Studien verwiesen, die gesundheitliche Risiken durch erhöhte CO2-Werte in der Atemluft unter Masken aufzeigen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen, Eltern sowie das pädagogische Personal in Schulen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Einschätzung der Landesregierung zu CO2-Konzentrationen unter Masken und den Maßnahmen, die in Schulen ergriffen werden, um die Luftqualität zu gewährleisten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Maskenpflicht in Schulen ernst genommen wird und Maßnahmen zur Sicherstellung der Luftqualität getroffen werden. Es wird betont, dass die CO2-Konzentrationen unter Alltagsmasken nicht als gesundheitsschädlich gelten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von CO2-Rückatmung unter Masken. Die Landesregierung verweist auf die geltenden Hygienepläne und erklärt, dass die Maskenpflicht ab der Jahrgangsstufe 5 gilt. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, insbesondere auf den Hygieneplan 6.0.