❓ Verlust des Freizügigkeitsrechts bei Unionsbürgerinnen und -bürgern I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Verlust des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürgerinnen und -bürger in Hessen, insbesondere für jene in sozialen Notsituationen. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die Auswirkungen auf die Betroffenen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unionsbürgerinnen und -bürger in Hessen, insbesondere solche, die wohnungslos sind oder Sozialhilfe beziehen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Fälle, in denen das Freizügigkeitsrecht verloren ging, den Rechtsgrundlagen dieser Entscheidungen, den Herkunftsländern der Betroffenen und deren Aufenthaltsdauer in Deutschland.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass zwischen 2015 und 2018 in Hessen 1.031 Unionsbürgerinnen und -bürgern das Nichtvorliegen oder der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt wurde. Die genauen Rechtsgrundlagen und Herkunftsländer sind in den Anlagen aufgeführt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen und konkrete Zahlen zu den Fällen und Herkunftsländern bereitgestellt.