❓ Verwendung privater E-Mail-Adressen durch Mitglieder der Landesregierung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Nutzung privater E-Mail-Adressen durch Mitglieder der Landesregierung und den damit verbundenen Sicherheits- und Transparenzrisiken. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Sicherheit privater E-Mail-Konten und der Archivierung verwaltungsrelevanter Informationen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Landesregierung von Hessen sowie die allgemeine Öffentlichkeit, die an transparenter Regierungsarbeit interessiert ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob Mitglieder der Landesregierung private E-Mail-Adressen für dienstliche Kommunikation nutzen und welche Regelungen dazu existieren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Nutzung privater E-Mail-Adressen für den Arbeitsbetrieb nicht vorgesehen ist und die dienstliche Kommunikation über bereitgestellte technische Mittel erfolgt. Es wird auf bestehende Richtlinien verwiesen, die die Nutzung regeln.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Nutzung privater E-Mail-Adressen ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die Landesregierung hat keine spezifischen Regelungen für die Nutzung privater E-Mail-Adressen durch Regierungsmitglieder. Die Antwort verweist auf bestehende Richtlinien zur E-Mail- und Internetnutzung.