❓ Dokument 20/3528
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die geplante Einziehung eines Teilabschnitts der Gemeindestraße Buderusweg in Dietzhölztal thematisiert. Der Gemeindevorstand unterstützt das Anliegen eines Bürgers, der die Straße für private Zwecke nutzen möchte, was jedoch die Anwohner erheblich beeinträchtigen könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind mehrere Hundert Anwohnerinnen und Anwohner, die den Buderusweg regelmäßig nutzen und durch die Einziehung größere Umwege in Kauf nehmen müssten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt verschiedene Fragen zur rechtlichen Grundlage und den notwendigen Verfahren für die Einziehung der Gemeindestraße, einschließlich der Beteiligung der Gemeindevertretung und der Ankündigungsfristen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung erläutern die rechtlichen Bedingungen für die Einziehung einer Gemeindestraße, die Beteiligung der Gemeindevertretung und die Notwendigkeit einer ortsüblichen Ankündigung. Es wird festgestellt, dass keine Eingaben oder Anfragen zu dieser Straße vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Abwägung zwischen privaten Interessen und dem Gemeinwohl auf. Die Entscheidung über die Einziehung liegt bei der Gemeinde, was zu Diskussionen über die Auswirkungen auf die Anwohner führen könnte.