❓ Verlust des Freizügigkeitsrechts bei Unionsbürgerinnen und -bürgern II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Verlust des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürgerinnen und -bürger in Hessen, insbesondere in sozialen Notsituationen. Es wird untersucht, in welchen Fällen dieses Recht verloren gehen kann und welche Vorgaben es dafür gibt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unionsbürgerinnen und -bürger in Hessen, insbesondere solche, die in sozialen Notsituationen leben oder auf Sozialhilfe angewiesen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Verwaltungsvorschriften zur Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts und der Anzahl der Rechtsmittel, die gegen solche Feststellungen eingelegt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts herausgegeben. In den Jahren 2017 und 2018 haben Unionsbürger in 139 Fällen gegen den Verlust der Freizügigkeit Rechtsmittel eingelegt, wobei nur in einem Fall der Klage stattgegeben wurde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die fehlenden Verwaltungsvorschriften zu Unsicherheiten bei den Ausländerbehörden führen. Die Anfrage zeigt, dass eine statistische Erfassung der Entscheidungen über den Verlust des Freizügigkeitsrechts nicht erfolgt, was die Transparenz in diesem Bereich einschränkt.