❓ Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) befasst sich mit einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zur Unterbringung von Asylbewerbern. Es wird kritisiert, dass die AWO überhöhte Rechnungen stellte und die Stadt Frankfurt nicht ausreichend kontrollierte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Frankfurt, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie die Asylbewerber, die in den entsprechenden Unterkünften untergebracht wurden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Angemessenheit der Kontrollmechanismen für kommunale Verträge und zur Verantwortung der Landesregierung in diesem Kontext.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Selbstverwaltung der Kommunen respektiert wird und die Stadt Frankfurt bereits Maßnahmen zur Prüfung und Überwachung der Verträge ergriffen hat. Es wird betont, dass die Landesregierung keinen Anlass sieht, an der Effektivität der kommunalen Prüfungen zu zweifeln.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller kritisieren die unzureichenden Kontrollmechanismen und die damit verbundenen finanziellen Verluste für die Stadt Frankfurt. Die Landesregierung verweist auf die Eigenverantwortung der Kommunen und die bereits eingeleiteten Prüfungen durch das Revisionsamt der Stadt.