❓ Totschlagfallen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Heidemarie Scheuch-Paschkewitz thematisiert die Jagd mit Totschlagfallen und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absicht, diese zu verbieten. Es werden verschiedene Aspekte des Verbots und die damit verbundenen tierschutzrechtlichen Überlegungen erörtert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Jagdausübende, Tierschutzorganisationen sowie die Tierwelt in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach den Gründen für ein Verbot von Totschlagfallen, der Dringlichkeit eines solchen Verbots, den jährlichen Tötungszahlen von Tieren durch Totschlagfallen sowie dem Stand der Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbots.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Jagd mit Totschlagfallen tierschutzrechtlich bedenklich ist und ein Verbot sinnvoll erscheint. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die genaue Anzahl der jährlich getöteten Tiere nicht bekannt ist und dass das Verbot eine Änderung des Hessischen Jagdgesetzes erfordert, für die eine Gesetzesinitiative vorbereitet wird.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin stellt fest, dass die Jagd mit Totschlagfallen nicht mehr zeitgemäß ist. Die Landesregierung hat die Notwendigkeit eines Verbots anerkannt, verweist jedoch auf den erforderlichen Gesetzgebungsprozess. Es gibt derzeit keine konkreten Zahlen zu den durch Totschlagfallen getöteten Tieren.