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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Erfahrung mit der Durchführung von Entschädigungsverfahren nach § 98 WHG in Hessen

2. September 2020Dokument 20/3552 · WP 20Hessen
Heike Hofmann, Gernot Grumbach, Knut John, Heinz Lotz
EntschädigungsverfahrenWasserhaushaltsgesetzHessenUmwelthaftungRegierungspräsidium
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Erfahrungen mit Entschädigungsverfahren nach § 98 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Hessen, insbesondere im Zusammenhang mit Schäden an Waldvegetation.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesbehörden, insbesondere das Regierungspräsidium Darmstadt, sowie der Landesbetrieb Hessen Forst und die Waldvegetation in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Bewertung des Vorgehens des Regierungspräsidiums, der Bekanntheit von Untätigkeit und der Anzahl der durchgeführten Verfahren nach § 98 WHG in den letzten 10 Jahren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sieben Verfahren anhängig sind und eine abschließende Bewertung nicht möglich ist. Es wird festgestellt, dass das Regierungspräsidium nicht untätig geblieben ist und kein Anlass für ein rechtsaufsichtliches Vorgehen besteht.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass der Landesbetrieb Hessen Forst einen Schaden von 70 bis 80 Millionen Euro geltend gemacht hat. Die sieben Verfahren sind noch anhängig, und die Landesregierung sieht keinen Anpassungsbedarf beim § 98 WHG.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3552, Wahlperiode 20, eingereicht 2. September 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.