❓ Rückbau von Windenergieanlagen (WEA)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Rückbau von Windenergieanlagen in Hessen, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verantwortung der Behörden. Es wird auf die Notwendigkeit eines geordneten Rückbaus und die Herausforderungen bei der Umsetzung eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Windenergieanlagen, Bauaufsichtsbehörden, Umweltbehörden sowie die Anwohner in den betroffenen Regionen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Maßnahmen zur Durchsetzung der Rückbauverpflichtung, der Zuständigkeit für die Rückbauüberwachung und den Renaturierungsmaßnahmen nach dem Rückbau.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen zur Rückbauverpflichtung und den zuständigen Behörden. Es wird erläutert, dass die untere Bauaufsichtsbehörde für den Rückbau verantwortlich ist und dass keine Fälle bekannt sind, in denen Fundamente von Windenergieanlagen nicht vollständig entfernt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Zahl der abzubauenden Windenergieanlagen steigen wird. Die Landesregierung verweist auf bestehende Regelungen im Baugesetzbuch und die Notwendigkeit von Sicherheiten für den Rückbau. Es wurden keine Rückbauverpflichtungen für ältere Anlagen festgestellt.