❓ Dokument 20/3560
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Nutzung von Gästelistendaten, die während der Corona-Pandemie in Restaurants erfasst wurden, für polizeiliche Ermittlungen. Es wird hinterfragt, inwiefern diese Daten auch für andere Zwecke als die Kontaktverfolgung verwendet werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gäste von Gastronomiebetrieben, die ihre Daten angeben müssen, sowie die Polizei und die kommunalen Ordnungsbehörden, die diese Daten überprüfen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Zugriffe auf Gästelisten durch die Polizei, den Grund für diese Zugriffe und die Handhabung der Daten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport stellt klar, dass seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im November 2020 die Verwendung von Gästelistendaten zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist. Vor dieser Regelung gab es jedoch Zugriffe, die nicht statistisch erfasst wurden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort thematisieren den Datenschutz und die Balance zwischen Gesundheitsschutz und den Rechten der Bürger. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Verwendung persönlicher Daten durch die Polizei, die von verschiedenen politischen Akteuren diskutiert werden.