❓ Schäden durch den Betrieb von Windenergieanlagen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Schäden, die durch den Betrieb von Windenergieanlagen in Hessen in den letzten zehn Jahren aufgetreten sind. Es wird auf die Anzahl der Unfälle und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Haftpflichtversicherungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Windenergieanlagen sowie Anwohner in der Nähe der Anlagen in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Anzahl der Unfälle, zur Pflicht von Betreibern, Haftpflichtversicherungen abzuschließen, und zur Notwendigkeit regelmäßiger Prüfungen durch unabhängige Sachverständige gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet von fünf Havarien in den letzten zehn Jahren, darunter zwei Brände und zwei Blitzeinschläge. Betreiber sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, jedoch verlangen Banken oft einen Nachweis. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahrscheinlichkeit von Haftpflichtschäden gering ist und dass Schäden in der Regel durch Wartungsverträge abgedeckt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und keine gesetzlichen Anforderungen für Haftpflichtversicherungen festgestellt. Es wurden konkrete Zahlen zu den Havarien genannt, und die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung zur Haftpflichtversicherung.