❓ Rederecht des Magistrats nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert das Rederecht des Magistrats gemäß der Hessischen Gemeindeordnung und mögliche Missbräuche in der Stadt Frankfurt. Es wird untersucht, ob die Sitzungen der Gemeindevertretung von Magistratsmitgliedern für persönliche Streitigkeiten oder Wahlkampfzwecke missbraucht werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Gemeindevertretung, der Magistrat der Stadt Frankfurt sowie die Bürger der Stadt.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Wahrnehmung des Rederechts des Magistrats und zur Notwendigkeit von Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung, um Missbrauch zu verhindern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Berichte über Missbrauch des Rederechts durch Magistratsmitglieder erhalten. Es besteht kein Handlungsbedarf, die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung zu ändern oder eine Redezeitbegrenzung einzuführen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass das Rederecht des Magistrats in Frankfurt missbraucht wird. Die Landesregierung antwortet, dass keine entsprechenden Meldungen vorliegen und sieht keinen Bedarf für Änderungen der HGO. Die Anfrage wurde am 5. Oktober 2020 eingereicht und behandelt spezifische Vorfälle in der Stadtverordnetenversammlung.