❓ Rechtsgrundlage der Sperrung der nördlichen Mainuferstraße in Frankfurt
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die rechtlichen Aspekte der Sperrung der nördlichen Mainuferstraße in Frankfurt. Es wird in Frage gestellt, ob die Sperrung rechtskonform war und ob die Stadt Frankfurt die Landesregierung über die Maßnahme informiert hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner und Verkehrsteilnehmer der nördlichen Mainuferstraße in Frankfurt sowie die Stadt Frankfurt selbst.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur rechtlichen Grundlage der Sperrung, zur Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Landesregierung und zur Überprüfung der Maßnahme durch diese.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort bestätigt, dass für die Sperrung keine Zustimmung oder Genehmigung erforderlich war. Die Maßnahme wurde auf Grundlage des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung gestützt, jedoch wurde auf die Notwendigkeit einer Widmungsbeschränkung hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Sperrung rechtswidrig war, da die erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Die Landesregierung hat die Maßnahme im Rahmen der Fachaufsicht überprüft und auf die rechtlichen Anforderungen hingewiesen.