❓ Dokument 20/3570
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Thematik der Prozesskostenhilfe in Hessen behandelt. Es wird erörtert, wie viele Anträge auf Prozesskostenhilfe in den Jahren 2015 bis 2019 an hessischen Gerichten gestellt wurden und welche Entscheidungen darüber getroffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind bedürftige Personen, die nicht in der Lage sind, die Kosten für ein Gerichtsverfahren selbst zu tragen, sowie die hessischen Gerichte, die über die Anträge entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl der Anträge auf Prozesskostenhilfe, deren Ablehnungen sowie die damit verbundenen Kosten zu erhalten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz enthält detaillierte Statistiken über die Anzahl der Anträge auf Prozesskostenhilfe, die Entscheidungen darüber und die finanziellen Aufwendungen in den Jahren 2015 bis 2019. Es wird aufgezeigt, dass die Anzahl der Anträge nicht erfasst wird, sondern nur die Entscheidungen über diese Anträge.
⚡ Einordnung
Die Thematik ist politisch relevant, da sie die Zugänglichkeit der Justiz für bedürftige Bürger betrifft. Die Diskussion über Prozesskostenhilfe könnte Auswirkungen auf die Rechtsprechung und die finanzielle Belastung des Staates haben.