❓ Dokument 20/3574
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Phänomen des Adbustings thematisiert, bei dem Werbeplakate kreativ umgestaltet werden. Es wird untersucht, ob diese Praxis als Straftat angesehen wird und welche Ermittlungen in Hessen dazu laufen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Künstler, die Adbusting praktizieren, sowie die politischen Akteure, die durch diese Aktionen kritisiert werden, insbesondere die SPD.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Bewertung von Adbusting gestellt, insbesondere ob es als Straftat gilt und welche Ermittlungen dazu geführt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht Adbusting nicht pauschal als Straftat an, sondern bewertet jeden Fall individuell. Es gibt keine gesonderte statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren zu Adbusting, jedoch wurden einige Verfahren in Hessen gemeldet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Meinungsfreiheit und zur politischen Auseinandersetzung auf. Kritiker befürchten, dass die Ermittlungen gegen Adbusting eine Einschränkung der Kunstfreiheit darstellen.