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HessenKleine AnfrageDie Linke

Dokument 20/3588

16. Juli 2026Dokument 20/3588 · WP 20Hessen
Christiane Böhm
Childhood-HausKinderschutzGewaltMissbrauchHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert die geplante Errichtung eines Childhood-Hauses in Hessen. Dieses Haus soll Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt oder Missbrauch geworden sind, einen sicheren Anlaufpunkt bieten. Ziel ist es, die Unterstützung und Befragung der Betroffenen in einem kinderfreundlichen Umfeld zu gewährleisten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder und Jugendliche in Hessen, die Gewalt oder Missbrauch erfahren haben oder Zeugen solcher Taten wurden. Auch Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen, wie Justiz, Medizin und Psychologie, sind involviert.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, wo das Childhood-Haus entstehen soll, welche Zielgruppen es ansprechen wird, welche Professionen in die Planung einbezogen werden und wie die Finanzierung langfristig gesichert werden kann.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung betonen die Wichtigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit und dass die Planung in die konkrete Phase eingetreten ist. Es wird auf die Einbeziehung von Fachleuten und die Notwendigkeit von Schulungen verwiesen. Fragen zur genauen Standortwahl und zur Finanzierung bleiben offen und sollen in der weiteren Planung beantwortet werden.

⚡ Einordnung

Das Vorhaben wird politisch als wichtig für den Kinderschutz eingeordnet. Es gibt Unterstützung für die interdisziplinäre Zusammenarbeit, jedoch bleibt die genaue Umsetzung und Finanzierung umstritten. Die Etablierung eines solchen Hauses könnte signifikante Auswirkungen auf die Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen in Hessen haben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/3588, Wahlperiode 20, eingereicht 9. September 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.