❓ Rattenplage in Hessen - Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Rattenplage in Hessen, die durch eine hohe Rattenpopulation in Städten wie Wiesbaden gekennzeichnet ist. Die Fragestellerin erkundigt sich nach den gesundheitlichen Risiken, den Gründen für die Vermehrung von Ratten und den rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung und Meldung von Rattenbefall.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere in städtischen Gebieten wie Wiesbaden, Frankfurt, Kassel, Darmstadt und Offenbach.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere zentrale Fragen: Wie schätzt die Landesregierung die Gesundheitsgefährdung durch Ratten ein? Welche Gründe sieht sie für die Vermehrung? Was sind die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung und besteht eine Meldepflicht bei Rattenbefall?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass freilebende Ratten als Vektoren für verschiedene Krankheiten fungieren können. Es wird auf die Vermehrungsrate von Ratten hingewiesen und die Bedeutung der Lebensmittelentsorgung betont. Zudem wird erklärt, dass eine Meldepflicht bei Rattenbefall gemäß der Schädlingsbekämpfungsverordnung besteht, jedoch keine spezifischen Daten zu Meldungen oder ausgelegten Giftködern vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin hebt hervor, dass in Wiesbaden eine hohe Rattenpopulation geschätzt wird. Die Landesregierung gibt an, dass die Bekämpfung von Ratten durch die Schädlingsbekämpfungsverordnung geregelt ist. Es wird festgestellt, dass keine Daten zu Meldungen oder eingesetzten Mitteln vorliegen.