❓ Dokument 20/3604
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Problematik der Lärmbelastung durch die Bundesautobahn A 44 im Stadtteil Burghasungen thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach der rechtlichen Grundlage und den Überlegungen zur bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Burghasungen in Zierenberg, die unter Autobahnlärm leiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Grundlage der Geschwindigkeitsbegrenzung, den Argumenten der Landesregierung für die festgelegte Streckenlänge und der Möglichkeit einer Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung erläutern, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Basis der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt wurde und dass eine Ausweitung auf zwei Kilometer aufgrund der aktuellen Berechnungen nicht möglich ist. Zudem wird auf die Notwendigkeit von Lärmschutzrichtlinien hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen im Lärmschutz und die Maßnahmen der Landesregierung, die möglicherweise nicht ausreichen, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren. Es gibt Diskussionen über die Angemessenheit der bestehenden Regelungen.