❓ Dokument 20/3605
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Sicherheitsüberprüfung von externen Dienstleistern, die Zugang zu sensiblen Daten im Justizbereich haben, thematisiert. Es wird gefragt, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und des Datenschutzes bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind externe Dienstleister, die von hessischen Staatsanwaltschaften beauftragt werden, sowie die Bürger, deren Daten verarbeitet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen, zur Zuverlässigkeit externer Dienstleister und zu den Arten der überprüften Daten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin der Justiz erläutern, dass Sicherheitsüberprüfungen für externe Sachverständige nicht immer stattfinden und dass es an einer Rechtsgrundlage für verpflichtende Überprüfungen fehlt. Zudem wird auf die Anforderungen für die Aufnahme auf die Liste bewährter EDV-Sachverständiger hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Thematik ist politisch relevant, da sie die Sicherheit und den Datenschutz im Umgang mit sensiblen Daten betrifft. Es gibt Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs von Daten durch externe Dienstleister.