❓ Dokument 20/3606
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, in welchen Fällen und zu welchen Zwecken IT-forensische Services von privaten Dienstleistern in der hessischen Justiz eingesetzt werden. Es werden verschiedene Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und externen EDV-Sachverständigen beleuchtet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatsanwaltschaften in Hessen sowie die externen Dienstleister, die IT-forensische Services anbieten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Nutzung von IT-forensischen Services, den übermittelten Daten und den Sicherheitsvorkehrungen bei der Datenübermittlung an private Dienstleister gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin der Justiz umfassen Informationen über die Einsatzgebiete der IT-forensischen Services, die Art der übermittelten Daten, Sicherheitsvorkehrungen bei Verschlusssachen und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Es wird klargestellt, dass keine pauschale Weitergabe von Daten erfolgt und dass Verschlusssachen grundsätzlich nicht an externe Sachverständige übermittelt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten thematisieren die Sicherheitsaspekte und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung von IT-forensischen Services in der Justiz, was für die Öffentlichkeit von Bedeutung ist, um Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und den Datenschutz zu fördern.