❓ Dokument 20/3612
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die unzureichende Transparenz bezüglich der Nebentätigkeiten von Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierung in Hessen thematisiert. Es wird gefordert, dass Informationen über Mandate, Mitgliedschaften und Vergütungen öffentlich einsehbar sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Staatssekretäre und Mitglieder der Landesregierung in Hessen sowie die Öffentlichkeit, die Informationen über deren Nebentätigkeiten einsehen möchte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Vergütungen von Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierung transparent gemacht werden. Zudem wird eine vollständige Einhaltung der Ablieferungspflichten gemäß der Hessischen Nebentätigkeitsverordnung gefordert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Staatskanzlei stellt klar, dass für Mitglieder der Landesregierung keine gesetzlichen Einschränkungen bezüglich Nebentätigkeiten bestehen. Staatssekretäre unterliegen jedoch den beamtenrechtlichen Vorschriften, die eine Anzeige und Genehmigung von Nebentätigkeiten erfordern. Eine Veröffentlichungspflicht für deren Nebentätigkeiten besteht jedoch nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt eine politische Kontroverse über die Transparenz von Nebentätigkeiten auf. Während die AfD mehr Offenheit fordert, betont die Staatskanzlei die Eigenverantwortung der Mitglieder der Landesregierung und verweist auf bestehende Regelungen.