❓ Dokument 20/3619
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Praxis der hessischen Staatsanwaltschaft hinterfragt, externe Dienstleister mit der Auswertung hochsensibler Ermittlungsdaten zu beauftragen, ohne dass eine umfassende Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter erfolgt. Es wird auf potenzielle Sicherheitslücken hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit sensiblen Daten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Staatsanwaltschaften, externe IT-Dienstleister, sowie Personen, deren Daten im Rahmen von Ermittlungen verarbeitet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Regelmäßigkeit der Sicherheitsüberprüfungen externer Dienstleister und deren Mitarbeiter gestellt sowie zur Bewertung möglicher Sicherheitslücken in der Datenweitergabe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass externe Dienstleister beauftragt werden, jedoch keine regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen stattfinden. Die Datenschutzgrundverordnung sei im Strafverfahren nicht anwendbar, und es besteht derzeit kein Handlungsbedarf für zusätzliche Maßnahmen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft grundlegende Fragen zur Datensicherheit und zum Datenschutz auf, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung sensibler Daten durch externe Unternehmen. Dies könnte zu einer breiten Diskussion über die Notwendigkeit strengerer Kontrollen und Regelungen führen.