❓ Dokument 20/3620
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Situation der internetbasierten Fahrzeugzulassung in Hessen ohne den neuen Personalausweis (nPA) thematisiert. Es wird auf die Praxis in anderen Bundesländern verwiesen und die Verzögerungen in den Zulassungsstellen in Hessen angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger in Hessen, die ihre Fahrzeuge online zulassen möchten, sowie die Zulassungsbehörden im Land.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich nach den Zulassungsstellen, die i-Kfz anbieten, und warum keine Ausnahmeregelung für die Online-Zulassung ohne nPA geschaffen wurde. Zudem wird gefragt, ob die Landesregierung plant, eine solche Regelung einzuführen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Sondergenehmigung für die Online-Zulassung ohne nPA erteilt, da die bundeseinheitlichen Regelungen eingehalten werden sollen. Es wird jedoch auf die Möglichkeit hingewiesen, bis Juni 2021 auf die Identifizierung mittels eID zu verzichten. Die Zulassungsbehörden können i-Kfz anbieten, jedoch gibt es technische Einschränkungen bei einer Behörde.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen der Online-Fahrzeugzulassung in der Corona-Pandemie und die Reaktion der Landesregierung. Es gibt eine Diskussion über die Notwendigkeit von Ausnahmeregelungen und die Einhaltung bundesweiter Standards.